Platzkommission
Über die Bespielbarkeit der Plätze, wird folgendes festgelegt:
In Abänderung der Spielordnung des TFV gilt folgende Regelung für alle auf Kreisebene spielenden
Männermannschaften.
Grundsätzlich gilt,dass die gastgebenden Vereine verpflichtet sind, sich rechtzeitig von der Beschaffenheit
ihrer Plätze zu überzeugen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die
Bespielbarkeit der Plätze zu gewährleisten. Für die Vereine der auf Kreismaßstab spielenden
Mannschaften im Männerbereich sind nachstehende Beauftragte des KFA festgelegt, die im
Bedarfsfall vom gastgebenden Verein zum Spielort gerufen werden müssen, um über einzuleitende
Schritte zu beraten. Über die Entscheidungen der Platzkommission wird ein Protokoll gefertigt. Ein
Muster erhält jeder Verein vom KFA oder es kann auch von der Homepage des KFA heruntergeladen
werden.
Das Protokoll ist dem jeweiligen Spieleiter durch den platzbauenden Verein zu zusenden.
Reist ein festgelegter Platzverantwortlicher zur Abnahme über die Bespielbarkeit des Platzes an, so
ist eine Entschädigung von 6,00 € zuzüglich Fahrgeld (0,30 €/km) vom betreffenden platzbauenden
Verein zu entrichten.
Entscheidet die Platzkommission auf Unbespielbarkeit des Platzes, wird am Spieltag bis 11:00 Uhr
(jedoch spätestens bis 3 Stunden bis Beginn Spiel) vom jeweiligen platzbauenden Verein der
Staffelleiter über den Sachverhalt informiert (bei Nichterreichbarkeit dann umgehend zur Vermeidung
unnötiger Kosten die Gastmannschaft und Schiedsrichter).
Platzverantwortliche 2010/11
Gruppe Ost I
Rastenberg, Buttstädt, Guthmannshausen, Rudersdorf, Ostramondra, Großmonra, Mannstedt,
Großneuhausen, Olbersleben, Beichlingen
Entscheidungsbefugte: Roland Neumann - Rastenberg, Tel./Fax 036377/4209
Lothar Janutsch - Kölleda, Tel. 03635/403347, Handy 01786398406
Gruppe Ost II
Sprötau, Vogelsberg, Großbrembach, Schloßvippach, Udestedt, Großrudestedt, Eckstedt, Ollendorf,
Alperstedt
Entscheidungsbefugte: Dieter Wendler - Sprötau, Tel./Fax 036371/50073
Rüdiger Gollek - Orlishausen, Tel. 03634/600774, Handy 01746012910
Gruppe Mitte
Sömmerda, Leubingen, Tunzenhausen, Wundersleben, Kölleda, Frohndorf
Entscheidungsbefugte: Georg Pippus - Wundersleben, Tel. 036376/58521, Handy 01791725631
Patrick Hofmann - Sömmerda, Tel. 03634/316184, Handy 01629319421
Gruppe Nord
Kannawurf, Bilzingsleben, Kindelbrück, Frömmstedt, Griefstedt, Günstedt, Weißensee, Ottenhausen
Entscheidungsbefugte: Lothar Manhardt - Kannawurf, Tel./Fax 036375/60637
Bodo Koch - Kannawurf, Tel. 036375/60613, Handy 01772152685
Gruppe West I
Straußfurt, Gangloffsömmern, Schwerstedt, Werningshausen
Entscheidungsbefugte: Jürgen List - Schwerstedt, Tel. 036376/60323, Handy 01741779118
Fritz Nichelmann - Straußfurt, Tel. 036376/60497, Handy 01749620049
Gruppe West II
Gebesee, Haßleben, Riethnordhausen, Nöda, Witterda, Elxleben
Entscheidungsbefugte: Lutz Nimptsch - Erfurt/Marbach Handy 016097443801
Horst Schönemann - Nöda, Tel. 036204/60678, Handy 01626205579

