1. Allgemeinverbindlicher Teil (Sp.O. § 1 bis §6)

1.1. Spielregeln und Spielleitung

Grundlagen bilden die Satzungen und Ordnungen des Thüringer Fussballverbandes (TFV), die Satzungs- und Verfahrensordnung des KreisFussballAusschuss Sömmerda (KFAS), die Beschlüsse des TFV und KFAS sowie amtliche Rundschreiben des KFAS. Jegliche Veröffentlichungen in der Tagespresse - außer generelle Spielabsagen als amtliche Mitteilung des KFAS - dienen zur Information und sind bei Rechtsfragen gegenstandslos. Im Schriftverkehr mit den Organen des KFA Sömmerda sollten möglichst die zahlreichen Vordrucke oder nur Schreiben verwendet werden, welche auf einem Briefbogen des Vereins geschrieben bzw. durch den Verein abgestempelt sind.

Das Spieljahr beginnt am 01. Juli und endet am 30.06. des folgenden Jahres. Saisoneröffnung und Halbserientagung sind Pflichtveranstaltungen, wo mindestens je ein Vertreter je Verein teilnehmen muß. Entschuldigungen sind nicht möglich.
Die Homepage des KFAS stellt weiterhin ein begleitendes Arbeitsmittel dar und ist kein amtliches Organ.

1.1.1. Datenschutzklausel

Alle persönlichen Angaben im Ansetzungsheft des KFA Sömmerda wie Anschriften oder Telefonnummern dienen ausdrücklich der Arbeit des KFA Sömmerda und der Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in dessen Rahmen. Eine Weitergabe dieser persönlichen Daten außerhalb der satzungsgemäßen Aufgabenstellung des KFAS, insbesondere zu Werbezwecken, wird ausdrücklich widersprochen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand des KFA zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

1.2.1. Allgemeine Festlegungen Spielplan/Spielverl

Spielplanverlegungen sind unter Verwendung vom "Antrag auf Spielverlegung" (befindet sich im Ansetzungsheft) und gleichzeitig beigefügter Kopie der Einzahlung des Aktivbeitrages beim zuständigen Spielleiter einzureichen. Vom Aktivbeitrag sind die E-bis F-Junioren ausgenommen.
Der Spielausschuß weist darauf hin, daß Wochentagspiele möglich sind, wenn beide Vereine sich darüber abstimmen. Generell sind Spielverlegungen ohne schriftliche Zustimmung des Spielleiters nicht statthaft. Die Vereine tragen die Rechtsfolgen.
Im Nachwuchsbereich sind bis zu zwei Spielverlegungen pro angesetzten Spiel möglich. Danach erfolgt die Wertung des Spiels.
Spielverlegungen im Männerbereich werden nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt, da die Vereine Wunschmeldungen abgeben können und nach Erscheinen des Ansetzungsheftes zwei kostenlose Spielplanänderungsmöglichkeiten haben.

1.2.1.2. Kostenlose Spielverlegung 1. Halbserie

Spielplanänderungen können durch die Vereine gebührenfrei bis acht Tage nach Erscheinen (14.08.11) des Ansetzungsheftes 2011/12 schriftlich beim Vorsitzenden des Spielausschusses beantragt werden.

1.2.1.2. Kostenlose Spielverlegung 2. Halbserie

Spielplanänderungen können durch die Vereine bis drei Wochen vor Beendigung der Winterpause 2011/12 (16.02.12) gebührenfrei schriftlich beim Vorsitzenden des Spielausschusses beantragt werden.

1.2.2. Spielberichtsbogen

Für alle Spiele sind die amtlichen "Durchschreibespielberichtsbogen" des TFV zu verwenden. Der gastgebende Verein hat vor dem Spiel den Verantwortlichen für den Sicherheitsdienst einzutragen und dem Schiedsrichter einen Freiumschlag zur Versendung des Spielformulares an den Spielleiter/Pokalverantwortlichen zu übergeben. Die Eintragungen der Schiedsrichter sind generell verbindlich.
Die Vereine sind verpflichtet, durch Unterschrift die Kenntnisnahme der Verwarnungen, Herausstellungen, Talenteeintrag, Proteste und Vorkommnisse zu bestätigen sowie die Torschützen und die Rückennummern ausgewechselter Spieler anzugeben. Nachträgliche Vermerke, nach erfolgter Unterschrift, sind untersagt. Freie Felder sind vor der Unterschrift auszustreichen (verantw. Schiedsrichter). Der Bericht ist sofort durch den Schiedsrichter an den Spielleiter/Pokalverantwortlichen zu schicken.

1.2.3. Freundschaftspiele/Turniere SpO.§16,Ziffer6

Für alle Freundschaftsspiele im Männerbereich sind spätestens 10 Tage vor dem Austragungstermin beim Schiedsrichteransetzer Schiedsrichter anzufordern. Wünsche der Vereine im Bezug auf Schiedsrichter und getroffene Vorabsprachen werden dabei weitestgehend berücksichtigt. Für alle Freundschaftsspiele/Turniere sind Spielberichtsbögen auszufüllen und an den zuständigen Spielleiter zu senden. Bei Verstössen gegen diese Festlegungen wird ein Aktivbeitrag erhoben.
Die Teilnahme an den Hallenkreismeisterschaften ist für alle im jeweiligen Spieljahr gemeldeten Mannschaften Pflicht.

1.2.4. Schiedsrichter( SpO.§ 7,Ziffer 6)

Jeder am Pflichtspielbetrieb des KFA Sömmerda teilnehmende Verein hat einen einsatzfähigen Schiedsrichter pro Männer-, A- und B-Junioren, Frauen/Mädchen- und Alte Herren zu melden. Als einsatzfähig gelten Schiedsrichter, die im Jahr mindestens 15 Spiele leiten und an der Saisoneröffnung, Halbserientagung und an 3 Vollversammlungen teilnehmen. Jedes Halbjahr werden die Vereine vom Schiedsrichterausschuss über SR-Lehrgänge informiert. Säumige Vereine, die den Forderungen gemäß der SpO nicht nachkommen, werden mit der Schiedsrichterausfallgebühr entsprechend SpO §7 Ziffer 6 Punkt (1) mit 150,-€ belegt.

Folgende Vergehen ziehen ein Verfahren gegen die 1. Männermannschaft vor dem Kreissportgericht nach sich:
a) wenn ein Schiedsrichter dreimal unentschuldigt zu angesetzten Pflichtspielen im laufenden Spieljahr nicht antritt.
Entschuldigungen können nur 48 Stunden vor dem angesetzten Pflichtspiel durch den Schiedsrichteransetzer anerkannt werden.
b) wenn durch den Verein die erforderlichen Schiedsrichter über einen längeren Zeitraum nicht gestellt werden

1.2.5. Schiedsrichterentschädigung

Entschädigung pro Spiel   SR / Euro   SRA / Euro  
Kreisliga  20,00  18,00  
Kreisklasse und AH-Mannschaften  18,00  15,00  
Kreisliga/Kreisklasse Mädchen/Frauen  18,00  13,00 
A-Junioren Kreisklasse  18,00   
B- bis F-Junioren Kreisklasse   15,00   
Turniere bis vier Stunden aller Altersklassen   23,00   
Turniere über vier Stunden aller Altersklassen  28,00   
Freundschaftsspiele Regionalklasse  21,00  16,00  
Freundschaftsspiele Kreisliga  18,00   
Freundschaftsspiele Kreisklasse und AH-Mannschaften  16,00   
Fahrgeld pro Kilometer (ab Kreisgrenze innerhalb KFAS)   0,30   
Fahrgeld für mitfahrende Person (Schiedsrichterassistent)   0,02   
Schiedsrichterbeobachter Regionalklasse  30,00   
Schiedsrichterbeobachter innerhalb KFAS   17,00   
Tagegeld über 50 km (eine Fahrtstrecke)   3,00   
Tagegeld über 100 km (eine Fahrtstrecke)  5,00   

Sind Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen beteiligt, ist die Einstufung der höherklassigen Mannschaft maßgebend.

siehe auch TFV-Finanzordnung Anhang.
Die entstandenden Unkosten sind auf der Quittung genauestens vom Schiedsrichter zu vermerken. Er hat die Spielpaarung mit Datum,seine vollständige Anschrift und die Wegstrecke zum Spielort anzugeben.

Ordnung /Sicherheit/ Platzordnerbuch (SpO.§ 9,Ziff

Der angegebene Verfahrensweg nach SpO des TFV § 9 ist einzuhalten. Jeder Verein hat ein Platzordnerbuch zu führen und den Schiedsrichter vor Spielbeginn vorzulegen. Der Schiedsrichter ist berechtigt vor dem Spiel die personelle Kontrolle der Platzordner vorzunehmen.

1.3. Männerbereich

1.3.1. Fairplay-Wettbewerb 2011/2012

Im Fairplay-Wettbewerb werden alle Pflichtspiele des Spieljahres für Kreisliga, 1. und 2. Kreisklasse, jeweils getrennt gewertet. Die Mannschaften mit der geringsten Anzahl Minuspunkte erhalten nach Abschluss des Spieljahres eine Fair-Play-Anerkennung.

1.3.2. Fair-Play-Wertung nach Vergehen

Bewertung Vergehen   Minuspunkte 
Gelbe Karte  =5 Minuspunkte 
Gelb/Rote Karte  =20 Minuspunkte 
Rote Karte  =30 Minuspunkte 
je Spieltag Sperre   =10 Minuspunkte  
schuldhafter Spielabbruch  =150 Minuspunkte  
Nichtantreten Männer  =100 Minuspunkte  
unberechtigter Einsatz von Spielern  =50 Minuspunkte  
grob unsportliches Verhalten  =40 Minuspunkte  
besondere Vorkommnisse/je nach Schwere  =ab 20 Minuspunkte  

1.3.3.Auf und Abstiegsregelung 2011/12

a) Im Spieljahr 2012/13 spielen die Kreisoberliga (vormals Regionalklasse) mit 16 Mannschaften.
b) Im Spieljahr 2012/13 spielen die Kreisliga und die 1. Kreisklasse mit 14 Mannschaften.
c) Der Kreismeister steigt direkt in die Kreisoberliga auf. Es steigt der Staffelsieger der 1. Kreisklasse in die Kreisliga auf, sofern es eine aufstiegsberechtigte Mannschaft ist bzw. die Aufstiegsmöglichkeit hat.
d) Können Mannschaften aufgrund der Spielklasse ihrer höherklassigen Mannschaft nicht in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen oder verzichten auf ihr Aufstiegsrecht, gehen alle Rechte und Pflichten auf die nächstplazierte Mannschaft, einschließlich bis zum 3. Platz, über.
e) Ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht ist dem Vors. des Spielausschusses, bis spätestens zum 31.03. des lfd. Spieljahres schriftlich zu belegen und zu erklären.
f) Anmerkung: In der Saison 2013/14 gibt es im neuen Großkreis nur noch eine Kreisliga mit 14 bzw. 16 Mannschaften (2012/13 ist es noch Kreisliga Sömmerda und Stadtliga Erfurt).

1.3.4. Auf- und Abstiegsschema

  Kreisliga 2011/2012   Abstieg aus RK   Aufstieg aus 1.Kreisklasse   Abstieg in 1.Kreisklasse   Kreisliga 2012/2013   1.KK 2011/2012   Abstieg in 2.KK  Aufstieg aus 2.KK  1.KK 2012/2013  
a)  14  14  14  14 
b)  14  2   14  14  2   14 
c)  14  2   14  14  14 
d)  14  14  14  14 
e)  14  14  14  14 

1.4. Meldetermine

1.4.1Vereins-,Mannschafts-,Schiedsrichtermeldungen

Die Meldebögen werden durch den KFAS den Vereinen zugeschickt und sind bis 31.05.12 an den Vorsitzenden des Spielausschusses zu senden.
Vereine, die ab 01.07. nach abgegebener Mannschaftsmeldung Mannschaften zurückziehen, werden mit dem Aktivbeitrag "Zurückziehung" belegt.

1.4.2. Spielerliste

Die Spielerlisten werden vom KFAS den Vereinen zugeschickt und sind zur Saisoneröffnung ausgefüllt mit Angabe des Mannschaftsleiters an den jeweiligen Spielleiter zu übergeben.

1.4.3. Spielerlisten Spielgem.Nachwuchs

Die Spielerlisten von Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich sind bereits bis zum 31.05.12 mit dem Antrag auf Bildung einer Spielgemeinschaft vorzulegen.

1.5. Spielgemeinschaften Männer/Frauen/Senioren

Spielgemeinschaften mit 2 Vereinen können gebildet werden nach Vorgabe Anhang der Spielordnung des TFV . Anträge sind bis zum 31.05. für das bevorstehende Spieljahr zu stellen (§ 6, Ziffer 6, Abs. 1).

1.6. Nachwuchsbereich

1.6.1. Allgemeines

Nehmen mehrere Nachwuchsmannschaften (Kleinfeld) eines Vereins am Spielbetrieb teil, sollten 2 Spielfelder mit je 2 Kleinfeldtoren garantiert sein, damit parallel gespielt werden kann. Werden im Nachwuchsbereich keine Schiedsrichter angesetzt, ist der Gastgeber für die Zusendung des Spielberichtbogens (innerhalb von 3 Tagen) an den zuständigen Spielleiter verantwortlich. Bei Nichteinhaltung wird durch den Spielleiter ein Aktivbeitrag erhoben.
Sollte es zu extremen Zurückziehungen von Mannschaften kommen, so dass kein geregelter Spielbetrieb mehr möglich ist, kann der KFAS Maßnahmen einleiten, um einen Wettkampfbetrieb zu organisieren.

1.6.2. Spielbetrieb Mädchen

Laut SpO § 6 Ziffer 1,2 können in den Altersklassen B-bis G-Junioren Mädchen und Jungenmannschaften gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen, auch gemischte Mädchen und Jungen sind zulässig. Der Einsatz von Mädchen in gemischten B-und C-Juniorenmannschaften erfordert die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beim zuständigen Spielleiter. Mädchenmannschaften, die am Spielbetrieb der Jungen teilnehmen und Mädchen, die in Jungenmannschaften zum Einsatz kommen, dürfen ein Jahr älter sein als es der Stichtag der jeweiligen Altersklasse zulässt.
Entsprechend § 6, Ziffer 3 der SpO ist eine Gastspielgenehmigung im Nachwuchsbereich A- bis G-Junioren möglich. Vorausgesetzt, dass in dieser Alterklasse im Stammverein keine Mannschaft besteht.
Gastspielgenehmigungen werden nur von der Passstelle des TFV erteilt.

1.6.3. Spielgemeinschaften

Die Bildung von Spielgemeinschaften im Nachwuchs sind möglich. Die Beantragung erfolgt bis 31.05. für das kommende Spieljahr beim Vorsitzenden des Spielausschusses des KFAS unter Beachtung der SpO.§ 6,Ziffer 3 (1) bis (5).

1.6.4. Einsatz Nachwuchsspieler im Männerbereich

Wir verweisen auf die SpO §18, Ziffer 7 (2) Einsatz 17-jähriger im Männerbereich (Voraussetzung ist die Vollendung des 17.Lebensjahres und dies nur bis zum 31.12. des lfd. Jahres).
Dazu ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und des Arztes notwendig, welche vor Einsatz beim Vorsitzenden des Spielausschusses zu hinterlegen ist. Ohne diese Unterlagen spielt der 17-jährige unberechtigt. Spieler, welche nach Stichtag noch B-Junioren spielberechtigt sind, können in der lfd.Saison keine Männer spielen.

1.6.6. Stichtage für das Spieljahr 2011/12

G-Junioren  Altersbereich 5 bis 6 Jahre  01.01.2005 und jünger  
F-Junioren  Altersbereich 7 bis 8 Jahre  01.01.2003  
E-Junioren  Altersbereich 9 bis 10 Jahre  01.01.2001  
D-Junioren  Altersbereich 11 bis 12 Jahre  01.01.1999  
C-Junioren  Altersbereich 13 bis 14 Jahre  01.01.1997  
B-Junioren  Altersbereich 15 bis 16 Jahre  01.01.1995  
A-Junioren  Altersbereich 17 bis 18 Jahre  01.01.1993  

2. Aktivbeitragskatalog KFAS

2.1.  Zurückziehung von Mannschaften (auch Nachwuchs)  100,00 €  
2.2.  Schiedsrichterausfallgebühr je fehlender Schiedsrichter  150,00 €  
2.3.   Aktivbeiträge zur Spieldurchführung   
2.3.1.  Kreisliga  150,00 € 
2.3.2.  1.Kreisklasse  100,00 €  
2.3.3.  2.Kreisklasse  50,00 € 
2.3.4.   Frauen/Mädchen  25,00 € 
2.4.   Allgemeines    
2.4.1.   Verspätete Mannschaftsmeldung  20,00 € 
2.4.2.   keine Spielerliste  20,00 € 
2.4.3.   Spielgenehmigung internationale Spiele  25,00 € 
2.4.4.  Austragung nicht angemeldete Freundschaftsspiele/Turniere  30,00 € 
2.4.5.   unpünktliches Einsenden Spielberichtsbogen (lt. SpO innerhalb 3 Tage)  25,00 € 
2.4.6.   keine Spielergebnismeldung an Meldekopf (alle Mannschaften) und Presse (Männer)  15,00 € 
2.5.   Nichtantreten   
2.5.1.   Nichtantreten Männerbereich   
2.5.1.1.   beim ersten Mal   50,00 €  
2.5.1.2.   beim zweiten Mal   75,00 €  
2.5.1.3.  beim dritten Mal  100,00 € 
2.5.2.   Nichtantreten Nachwuchsbereich  25,00 € 
2.5.3.   Nichtantreten Schiedsrichter  25,00 € 
2.6.   Hallenturnier   
2.6.1.   Männer/Breitensport pro Hallenturnier   15,00 € 
2.6.2.   Frauen/Mädchen pro Hallenturnier  15,00 € 
2.6.3.   Nachwuchs pro Hallenturnier  5,00 € 
2.7.   Verwaltungsgebühren   
2.7.1.   pro amtlichen Rundschreiben  1,00 € 
2.7.2.   Bearbeitungsgebühr  5,00 €  
2.7.3.   Bearbeitungsgebühr 1.Mahnung   5,00 €  
2.7.4.   Bearbeitungsgebühr 2.Mahnung   25,00 € 
2.8.   Spielverlegung   
2.8.1.   Männerbereich  30,00 € 
2.8.2.   Nachwuchsbereich (A- bis C-Junioren), Frauen/Mädchen   15,00 € 
2.8.3.  Eigenmächtige Spielverlegung durch den Verein (Männer/Frauen)   50,00 € 
2.8.4.  Eigenmächtige Spielverlegung durch den Verein (Nachwuchs)  25,00 € 
2.9.   Aktivbeitrag Rote Karte   
2.9.1.  Rote Karte: ein Spieltag  10,00 € 
2.9.2.   Rote Karte: zwei Spieltage   20,00 € 
2.9.3.   Rote Karte: drei-vier Spieltage  30,00 € 
2.9.4.   Rote Karte: fünf-sechs Spieltage  40,00 €  
2.9.5.   Rote Karte: sieben-acht Spieltage  50,00 € 
2.10.   Nichtteilnahme Pflichtveranstaltungen   
2.10.1.   Saisoneröffnung/Halbzeittagung/Kreisfußballtag/Vereine  50,00 € 
2.10.2.   Saisoneröffnung/Halbzeitschulung Schiedsrichter  15,00 € 
2.11.   Verfahrensgebühren Berufungen/Protest/Einspruch/Wiederaufnahme   
2.11.1.   erste Instanz Kreis  50,00 € 
2.11.2.   erste Instanz Kreis Nachwuchs  30,00 € 
2.11.3.   zweite Instanz Kreis  75,00 € 
2.11.4.   zweite Instanz Kreis Nachwuchs  60,00 € 
2.12.   Spielgemeinschaften    
2.12.1.   Bearbeitungsgebühr für den Antrag/Meldebogen Spielgemeinschaft NW   5,00 € 
2.12.2.   nach dem 31.05. eingehende Spielgemeinschaften NW   25,00 € 
2.12.3.  Bearbeitungsgebühr für den Antrag/Meldebogen Spielgemeinschaft Männer/Frauen  30,00 € 
2.12.4.  nach dem 31.05. eingehende Spielgemeinschaften Männer/Frauen  50,00 € 

3. Finanzwesen

Zur Kontrolle von Einzahlungen auf dem Konto des KFAS ist eine Codierung des Zahlungsgrundes erforderlich. Die betreffenden Code-Zahlungen werden durch den KFAS auf den Zahlungsaufforerungen angegeben. Diese sechsstellige Code-Zahl ist bei den Einzahlungen unbedingt anzugeben. Der Code setzt sich aus den Gruppen A,B C zusammen (siehe nachfolgender Absatz).

Gruppe A (1.und 2.Stelle):   Ausschüsse KFAS und Verein   Gruppe B (3.und 4.Stelle):   Aktivbeitrag  
01  KFA-Vorsitzender  01  Aktivbeitrag Spieldurchführng (Startgebühren) 
02  Vorsitzender Spielausschuss   02  Aktivbeitrag Verstoß gegen Spielordnung 
03  Spielleiter Kreisliga  03  Spielverlegungen 
04  Spielleiter 1.Kreisklase  04  Proteste/Berufung/Einspruch 
05  Spielleiter 2.Kreisklasse Ost  05  Zurückziehung von Mannschaften 
06  Spielleiter 2.Kreisklasse West  06  Ansetzungshefte 
07  Spielleiter A-Junioren/Pokal   07  Materialien 
08  Spielleiter B-Junioren/Pokal   08  Aktivbeitrag Verstoß gegen SVO des KFAS 
09  Spielleiter C-Junioren/Pokal   09  sonstige Aktivbeiträge  
10  Spielleiter D-Junioren/Pokal      
11  Spielleiter E-Junioren/Pokal      
12  Spielleiter F-Junioren/Pokal      
13  Spielleiter Mädchen-Frauen/Pokal     
14  Spielleiter Pokal Männer     
15  Vorsitzender Jugendausschuss     
16  Kreissportgericht     
17  Kreiskassenwart     
18  Vors. Schiedsrichterobmann      
19  Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit     
20  Verein     

Gruppe C (3.-5.Stelle) Vereinsnummer - LSB
Vereinsnummer 31--- (diese beginnt immer mit 31---, die restlichen drei Stellen sind im Ansetzungsheft bei der Vereinsanschrift, Vereinsnummer LSB, zu entnehmen und zu ergänzen.
Zum Beispiel überweist ein Verein an den KFAS den Aktivbeitrag "Spielverlegung auf eigenen Wunsch" wie folgt: Zuwendungsempfänger: KFAS, Konto-Nummer: 140030654, BLZ: 82051000, Sparkasse Mittelthüringen, Betrag: 30,00 €, Verwendungszweck: Code-Nr. 200331---. (die restlichen drei Stellen sind in diesem Ansetzungsheft bei der jeweiligen Vereinsanschrift VNr.-LSB: 31--- zu entnehmen).
Bezogen auf das vorangegangene Beispiel wäre für den Sportverein Alperstedt die exakte Code-Nr. 200331087.