1. Allgemeinverbindlicher Teil (Sp.O. § 1 bis §6)
1.1. Spielregeln und Spielleitung
Grundlagen bilden die Satzungen und Ordnungen des Thüringer Fussballverbandes (TFV), die Satzungs- und Verfahrensordnung des KreisFussballAusschuss Sömmerda (KFAS), die Beschlüsse des TFV und KFAS sowie amtliche Rundschreiben des KFAS. Jegliche Veröffentlichungen in der Tagespresse - außer generelle Spielabsagen als amtliche Mitteilung des KFAS - dienen zur Information und sind bei Rechtsfragen gegenstandslos. Im Schriftverkehr mit den Organen des KFA Sömmerda sollten möglichst die zahlreichen Vordrucke oder nur Schreiben verwendet werden, welche auf einem Briefbogen des Vereins geschrieben bzw. durch den Verein abgestempelt sind.
Das Spieljahr beginnt am 01. Juli und endet am 30.06. des folgenden Jahres. Saisoneröffnung und Halbserientagung sind Pflichtveranstaltungen, wo mindestens je ein Vertreter je Verein teilnehmen muß. Entschuldigungen sind nicht möglich.
Die Homepage des KFAS stellt weiterhin ein begleitendes Arbeitsmittel dar und ist kein amtliches Organ.
1.1.1. Datenschutzklausel
Alle persönlichen Angaben im Ansetzungsheft des KFA Sömmerda wie Anschriften oder Telefonnummern dienen ausdrücklich der Arbeit des KFA Sömmerda und der Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in dessen Rahmen. Eine Weitergabe dieser persönlichen Daten außerhalb der satzungsgemäßen Aufgabenstellung des KFAS, insbesondere zu Werbezwecken, wird ausdrücklich widersprochen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand des KFA zivil- und strafrechtliche Schritte vor.
1.2.1. Allgemeine Festlegungen Spielplan/Spielverl
Spielplanverlegungen sind unter Verwendung vom "Antrag auf Spielverlegung" (befindet sich im Ansetzungsheft) und gleichzeitig beigefügter Kopie der Einzahlung des Aktivbeitrages beim zuständigen Spielleiter einzureichen. Vom Aktivbeitrag sind die E-bis F-Junioren ausgenommen.
Der Spielausschuß weist darauf hin, daß Wochentagspiele möglich sind, wenn beide Vereine sich darüber abstimmen. Generell sind Spielverlegungen ohne schriftliche Zustimmung des Spielleiters nicht statthaft. Die Vereine tragen die Rechtsfolgen.
Im Nachwuchsbereich sind bis zu zwei Spielverlegungen pro angesetzten Spiel möglich. Danach erfolgt die Wertung des Spiels.
Spielverlegungen im Männerbereich werden nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt, da die Vereine Wunschmeldungen abgeben können und nach Erscheinen des Ansetzungsheftes zwei kostenlose Spielplanänderungsmöglichkeiten haben.
1.2.1.2. Kostenlose Spielverlegung 1. Halbserie
Spielplanänderungen können durch die Vereine gebührenfrei bis acht Tage nach Erscheinen (14.08.11) des Ansetzungsheftes 2011/12 schriftlich beim Vorsitzenden des Spielausschusses beantragt werden.
1.2.1.2. Kostenlose Spielverlegung 2. Halbserie
Spielplanänderungen können durch die Vereine bis drei Wochen vor Beendigung der Winterpause 2011/12 (16.02.12) gebührenfrei schriftlich beim Vorsitzenden des Spielausschusses beantragt werden.
1.2.2. Spielberichtsbogen
Für alle Spiele sind die amtlichen "Durchschreibespielberichtsbogen" des TFV zu verwenden. Der gastgebende Verein hat vor dem Spiel den Verantwortlichen für den Sicherheitsdienst einzutragen und dem Schiedsrichter einen Freiumschlag zur Versendung des Spielformulares an den Spielleiter/Pokalverantwortlichen zu übergeben. Die Eintragungen der Schiedsrichter sind generell verbindlich.
Die Vereine sind verpflichtet, durch Unterschrift die Kenntnisnahme der Verwarnungen, Herausstellungen, Talenteeintrag, Proteste und Vorkommnisse zu bestätigen sowie die Torschützen und die Rückennummern ausgewechselter Spieler anzugeben. Nachträgliche Vermerke, nach erfolgter Unterschrift, sind untersagt. Freie Felder sind vor der Unterschrift auszustreichen (verantw. Schiedsrichter). Der Bericht ist sofort durch den Schiedsrichter an den Spielleiter/Pokalverantwortlichen zu schicken.
1.2.3. Freundschaftspiele/Turniere SpO.§16,Ziffer6
Für alle Freundschaftsspiele im Männerbereich sind spätestens 10 Tage vor dem Austragungstermin beim Schiedsrichteransetzer Schiedsrichter anzufordern. Wünsche der Vereine im Bezug auf Schiedsrichter und getroffene Vorabsprachen werden dabei weitestgehend berücksichtigt. Für alle Freundschaftsspiele/Turniere sind Spielberichtsbögen auszufüllen und an den zuständigen Spielleiter zu senden. Bei Verstössen gegen diese Festlegungen wird ein Aktivbeitrag erhoben.
Die Teilnahme an den Hallenkreismeisterschaften ist für alle im jeweiligen Spieljahr gemeldeten Mannschaften Pflicht.
1.2.4. Schiedsrichter( SpO.§ 7,Ziffer 6)
Jeder am Pflichtspielbetrieb des KFA Sömmerda teilnehmende Verein hat einen einsatzfähigen Schiedsrichter pro Männer-, A- und B-Junioren, Frauen/Mädchen- und Alte Herren zu melden. Als einsatzfähig gelten Schiedsrichter, die im Jahr mindestens 15 Spiele leiten und an der Saisoneröffnung, Halbserientagung und an 3 Vollversammlungen teilnehmen. Jedes Halbjahr werden die Vereine vom Schiedsrichterausschuss über SR-Lehrgänge informiert. Säumige Vereine, die den Forderungen gemäß der SpO nicht nachkommen, werden mit der Schiedsrichterausfallgebühr entsprechend SpO §7 Ziffer 6 Punkt (1) mit 150,-€ belegt.
Folgende Vergehen ziehen ein Verfahren gegen die 1. Männermannschaft vor dem Kreissportgericht nach sich:
a) wenn ein Schiedsrichter dreimal unentschuldigt zu angesetzten Pflichtspielen im laufenden Spieljahr nicht antritt.
Entschuldigungen können nur 48 Stunden vor dem angesetzten Pflichtspiel durch den Schiedsrichteransetzer anerkannt werden.
b) wenn durch den Verein die erforderlichen Schiedsrichter über einen längeren Zeitraum nicht gestellt werden
1.2.5. Schiedsrichterentschädigung
| Entschädigung pro Spiel | SR / Euro | SRA / Euro |
| Kreisliga | 20,00 | 18,00 |
| Kreisklasse und AH-Mannschaften | 18,00 | 15,00 |
| Kreisliga/Kreisklasse Mädchen/Frauen | 18,00 | 13,00 |
| A-Junioren Kreisklasse | 18,00 | |
| B- bis F-Junioren Kreisklasse | 15,00 | |
| Turniere bis vier Stunden aller Altersklassen | 23,00 | |
| Turniere über vier Stunden aller Altersklassen | 28,00 | |
| Freundschaftsspiele Regionalklasse | 21,00 | 16,00 |
| Freundschaftsspiele Kreisliga | 18,00 | |
| Freundschaftsspiele Kreisklasse und AH-Mannschaften | 16,00 | |
| Fahrgeld pro Kilometer (ab Kreisgrenze innerhalb KFAS) | 0,30 | |
| Fahrgeld für mitfahrende Person (Schiedsrichterassistent) | 0,02 | |
| Schiedsrichterbeobachter Regionalklasse | 30,00 | |
| Schiedsrichterbeobachter innerhalb KFAS | 17,00 | |
| Tagegeld über 50 km (eine Fahrtstrecke) | 3,00 | |
| Tagegeld über 100 km (eine Fahrtstrecke) | 5,00 |
Sind Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen beteiligt, ist die Einstufung der höherklassigen Mannschaft maßgebend.
siehe auch TFV-Finanzordnung Anhang.
Die entstandenden Unkosten sind auf der Quittung genauestens vom Schiedsrichter zu vermerken. Er hat die Spielpaarung mit Datum,seine vollständige Anschrift und die Wegstrecke zum Spielort anzugeben.
Ordnung /Sicherheit/ Platzordnerbuch (SpO.§ 9,Ziff
Der angegebene Verfahrensweg nach SpO des TFV § 9 ist einzuhalten. Jeder Verein hat ein Platzordnerbuch zu führen und den Schiedsrichter vor Spielbeginn vorzulegen. Der Schiedsrichter ist berechtigt vor dem Spiel die personelle Kontrolle der Platzordner vorzunehmen.
1.3. Männerbereich
1.3.1. Fairplay-Wettbewerb 2011/2012
Im Fairplay-Wettbewerb werden alle Pflichtspiele des Spieljahres für Kreisliga, 1. und 2. Kreisklasse, jeweils getrennt gewertet. Die Mannschaften mit der geringsten Anzahl Minuspunkte erhalten nach Abschluss des Spieljahres eine Fair-Play-Anerkennung.
1.3.2. Fair-Play-Wertung nach Vergehen
| Bewertung Vergehen | Minuspunkte |
| Gelbe Karte | =5 Minuspunkte |
| Gelb/Rote Karte | =20 Minuspunkte |
| Rote Karte | =30 Minuspunkte |
| je Spieltag Sperre | =10 Minuspunkte |
| schuldhafter Spielabbruch | =150 Minuspunkte |
| Nichtantreten Männer | =100 Minuspunkte |
| unberechtigter Einsatz von Spielern | =50 Minuspunkte |
| grob unsportliches Verhalten | =40 Minuspunkte |
| besondere Vorkommnisse/je nach Schwere | =ab 20 Minuspunkte |
1.3.3.Auf und Abstiegsregelung 2011/12
a) Im Spieljahr 2012/13 spielen die Kreisoberliga (vormals Regionalklasse) mit 16 Mannschaften.
b) Im Spieljahr 2012/13 spielen die Kreisliga und die 1. Kreisklasse mit 14 Mannschaften.
c) Der Kreismeister steigt direkt in die Kreisoberliga auf. Es steigt der Staffelsieger der 1. Kreisklasse in die Kreisliga auf, sofern es eine aufstiegsberechtigte Mannschaft ist bzw. die Aufstiegsmöglichkeit hat.
d) Können Mannschaften aufgrund der Spielklasse ihrer höherklassigen Mannschaft nicht in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen oder verzichten auf ihr Aufstiegsrecht, gehen alle Rechte und Pflichten auf die nächstplazierte Mannschaft, einschließlich bis zum 3. Platz, über.
e) Ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht ist dem Vors. des Spielausschusses, bis spätestens zum 31.03. des lfd. Spieljahres schriftlich zu belegen und zu erklären.
f) Anmerkung: In der Saison 2013/14 gibt es im neuen Großkreis nur noch eine Kreisliga mit 14 bzw. 16 Mannschaften (2012/13 ist es noch Kreisliga Sömmerda und Stadtliga Erfurt).
1.3.4. Auf- und Abstiegsschema
| Kreisliga 2011/2012 | Abstieg aus RK | Aufstieg aus 1.Kreisklasse | Abstieg in 1.Kreisklasse | Kreisliga 2012/2013 | 1.KK 2011/2012 | Abstieg in 2.KK | Aufstieg aus 2.KK | 1.KK 2012/2013 | |
| a) | 14 | 0 | 2 | 1 | 14 | 14 | 1 | 3 | 14 |
| b) | 14 | 1 | 2 | 2 | 14 | 14 | 2 | 2 | 14 |
| c) | 14 | 2 | 2 | 3 | 14 | 14 | 2 | 1 | 14 |
| d) | 14 | 3 | 1 | 3 | 14 | 14 | 4 | 1 | 14 |
| e) | 14 | 4 | 1 | 4 | 14 | 14 | 5 | 1 | 14 |
1.4. Meldetermine
1.4.1Vereins-,Mannschafts-,Schiedsrichtermeldungen
Die Meldebögen werden durch den KFAS den Vereinen zugeschickt und sind bis 31.05.12 an den Vorsitzenden des Spielausschusses zu senden.
Vereine, die ab 01.07. nach abgegebener Mannschaftsmeldung Mannschaften zurückziehen, werden mit dem Aktivbeitrag "Zurückziehung" belegt.
1.4.2. Spielerliste
Die Spielerlisten werden vom KFAS den Vereinen zugeschickt und sind zur Saisoneröffnung ausgefüllt mit Angabe des Mannschaftsleiters an den jeweiligen Spielleiter zu übergeben.
1.4.3. Spielerlisten Spielgem.Nachwuchs
Die Spielerlisten von Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich sind bereits bis zum 31.05.12 mit dem Antrag auf Bildung einer Spielgemeinschaft vorzulegen.
1.5. Spielgemeinschaften Männer/Frauen/Senioren
Spielgemeinschaften mit 2 Vereinen können gebildet werden nach Vorgabe Anhang der Spielordnung des TFV . Anträge sind bis zum 31.05. für das bevorstehende Spieljahr zu stellen (§ 6, Ziffer 6, Abs. 1).
1.6. Nachwuchsbereich
1.6.1. Allgemeines
Nehmen mehrere Nachwuchsmannschaften (Kleinfeld) eines Vereins am Spielbetrieb teil, sollten 2 Spielfelder mit je 2 Kleinfeldtoren garantiert sein, damit parallel gespielt werden kann. Werden im Nachwuchsbereich keine Schiedsrichter angesetzt, ist der Gastgeber für die Zusendung des Spielberichtbogens (innerhalb von 3 Tagen) an den zuständigen Spielleiter verantwortlich. Bei Nichteinhaltung wird durch den Spielleiter ein Aktivbeitrag erhoben.
Sollte es zu extremen Zurückziehungen von Mannschaften kommen, so dass kein geregelter Spielbetrieb mehr möglich ist, kann der KFAS Maßnahmen einleiten, um einen Wettkampfbetrieb zu organisieren.
1.6.2. Spielbetrieb Mädchen
Laut SpO § 6 Ziffer 1,2 können in den Altersklassen B-bis G-Junioren Mädchen und Jungenmannschaften gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen, auch gemischte Mädchen und Jungen sind zulässig. Der Einsatz von Mädchen in gemischten B-und C-Juniorenmannschaften erfordert die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beim zuständigen Spielleiter. Mädchenmannschaften, die am Spielbetrieb der Jungen teilnehmen und Mädchen, die in Jungenmannschaften zum Einsatz kommen, dürfen ein Jahr älter sein als es der Stichtag der jeweiligen Altersklasse zulässt.
Entsprechend § 6, Ziffer 3 der SpO ist eine Gastspielgenehmigung im Nachwuchsbereich A- bis G-Junioren möglich. Vorausgesetzt, dass in dieser Alterklasse im Stammverein keine Mannschaft besteht.
Gastspielgenehmigungen werden nur von der Passstelle des TFV erteilt.
1.6.3. Spielgemeinschaften
Die Bildung von Spielgemeinschaften im Nachwuchs sind möglich. Die Beantragung erfolgt bis 31.05. für das kommende Spieljahr beim Vorsitzenden des Spielausschusses des KFAS unter Beachtung der SpO.§ 6,Ziffer 3 (1) bis (5).
1.6.4. Einsatz Nachwuchsspieler im Männerbereich
Wir verweisen auf die SpO §18, Ziffer 7 (2) Einsatz 17-jähriger im Männerbereich (Voraussetzung ist die Vollendung des 17.Lebensjahres und dies nur bis zum 31.12. des lfd. Jahres).
Dazu ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und des Arztes notwendig, welche vor Einsatz beim Vorsitzenden des Spielausschusses zu hinterlegen ist. Ohne diese Unterlagen spielt der 17-jährige unberechtigt. Spieler, welche nach Stichtag noch B-Junioren spielberechtigt sind, können in der lfd.Saison keine Männer spielen.
1.6.6. Stichtage für das Spieljahr 2011/12
| G-Junioren | Altersbereich 5 bis 6 Jahre | 01.01.2005 und jünger |
| F-Junioren | Altersbereich 7 bis 8 Jahre | 01.01.2003 |
| E-Junioren | Altersbereich 9 bis 10 Jahre | 01.01.2001 |
| D-Junioren | Altersbereich 11 bis 12 Jahre | 01.01.1999 |
| C-Junioren | Altersbereich 13 bis 14 Jahre | 01.01.1997 |
| B-Junioren | Altersbereich 15 bis 16 Jahre | 01.01.1995 |
| A-Junioren | Altersbereich 17 bis 18 Jahre | 01.01.1993 |
2. Aktivbeitragskatalog KFAS
| 2.1. | Zurückziehung von Mannschaften (auch Nachwuchs) | 100,00 € |
| 2.2. | Schiedsrichterausfallgebühr je fehlender Schiedsrichter | 150,00 € |
| 2.3. | Aktivbeiträge zur Spieldurchführung | |
| 2.3.1. | Kreisliga | 150,00 € |
| 2.3.2. | 1.Kreisklasse | 100,00 € |
| 2.3.3. | 2.Kreisklasse | 50,00 € |
| 2.3.4. | Frauen/Mädchen | 25,00 € |
| 2.4. | Allgemeines | |
| 2.4.1. | Verspätete Mannschaftsmeldung | 20,00 € |
| 2.4.2. | keine Spielerliste | 20,00 € |
| 2.4.3. | Spielgenehmigung internationale Spiele | 25,00 € |
| 2.4.4. | Austragung nicht angemeldete Freundschaftsspiele/Turniere | 30,00 € |
| 2.4.5. | unpünktliches Einsenden Spielberichtsbogen (lt. SpO innerhalb 3 Tage) | 25,00 € |
| 2.4.6. | keine Spielergebnismeldung an Meldekopf (alle Mannschaften) und Presse (Männer) | 15,00 € |
| 2.5. | Nichtantreten | |
| 2.5.1. | Nichtantreten Männerbereich | |
| 2.5.1.1. | beim ersten Mal | 50,00 € |
| 2.5.1.2. | beim zweiten Mal | 75,00 € |
| 2.5.1.3. | beim dritten Mal | 100,00 € |
| 2.5.2. | Nichtantreten Nachwuchsbereich | 25,00 € |
| 2.5.3. | Nichtantreten Schiedsrichter | 25,00 € |
| 2.6. | Hallenturnier | |
| 2.6.1. | Männer/Breitensport pro Hallenturnier | 15,00 € |
| 2.6.2. | Frauen/Mädchen pro Hallenturnier | 15,00 € |
| 2.6.3. | Nachwuchs pro Hallenturnier | 5,00 € |
| 2.7. | Verwaltungsgebühren | |
| 2.7.1. | pro amtlichen Rundschreiben | 1,00 € |
| 2.7.2. | Bearbeitungsgebühr | 5,00 € |
| 2.7.3. | Bearbeitungsgebühr 1.Mahnung | 5,00 € |
| 2.7.4. | Bearbeitungsgebühr 2.Mahnung | 25,00 € |
| 2.8. | Spielverlegung | |
| 2.8.1. | Männerbereich | 30,00 € |
| 2.8.2. | Nachwuchsbereich (A- bis C-Junioren), Frauen/Mädchen | 15,00 € |
| 2.8.3. | Eigenmächtige Spielverlegung durch den Verein (Männer/Frauen) | 50,00 € |
| 2.8.4. | Eigenmächtige Spielverlegung durch den Verein (Nachwuchs) | 25,00 € |
| 2.9. | Aktivbeitrag Rote Karte | |
| 2.9.1. | Rote Karte: ein Spieltag | 10,00 € |
| 2.9.2. | Rote Karte: zwei Spieltage | 20,00 € |
| 2.9.3. | Rote Karte: drei-vier Spieltage | 30,00 € |
| 2.9.4. | Rote Karte: fünf-sechs Spieltage | 40,00 € |
| 2.9.5. | Rote Karte: sieben-acht Spieltage | 50,00 € |
| 2.10. | Nichtteilnahme Pflichtveranstaltungen | |
| 2.10.1. | Saisoneröffnung/Halbzeittagung/Kreisfußballtag/Vereine | 50,00 € |
| 2.10.2. | Saisoneröffnung/Halbzeitschulung Schiedsrichter | 15,00 € |
| 2.11. | Verfahrensgebühren Berufungen/Protest/Einspruch/Wiederaufnahme | |
| 2.11.1. | erste Instanz Kreis | 50,00 € |
| 2.11.2. | erste Instanz Kreis Nachwuchs | 30,00 € |
| 2.11.3. | zweite Instanz Kreis | 75,00 € |
| 2.11.4. | zweite Instanz Kreis Nachwuchs | 60,00 € |
| 2.12. | Spielgemeinschaften | |
| 2.12.1. | Bearbeitungsgebühr für den Antrag/Meldebogen Spielgemeinschaft NW | 5,00 € |
| 2.12.2. | nach dem 31.05. eingehende Spielgemeinschaften NW | 25,00 € |
| 2.12.3. | Bearbeitungsgebühr für den Antrag/Meldebogen Spielgemeinschaft Männer/Frauen | 30,00 € |
| 2.12.4. | nach dem 31.05. eingehende Spielgemeinschaften Männer/Frauen | 50,00 € |
3. Finanzwesen
Zur Kontrolle von Einzahlungen auf dem Konto des KFAS ist eine Codierung des Zahlungsgrundes erforderlich. Die betreffenden Code-Zahlungen werden durch den KFAS auf den Zahlungsaufforerungen angegeben. Diese sechsstellige Code-Zahl ist bei den Einzahlungen unbedingt anzugeben. Der Code setzt sich aus den Gruppen A,B C zusammen (siehe nachfolgender Absatz).
| Gruppe A (1.und 2.Stelle): | Ausschüsse KFAS und Verein | Gruppe B (3.und 4.Stelle): | Aktivbeitrag |
| 01 | KFA-Vorsitzender | 01 | Aktivbeitrag Spieldurchführng (Startgebühren) |
| 02 | Vorsitzender Spielausschuss | 02 | Aktivbeitrag Verstoß gegen Spielordnung |
| 03 | Spielleiter Kreisliga | 03 | Spielverlegungen |
| 04 | Spielleiter 1.Kreisklase | 04 | Proteste/Berufung/Einspruch |
| 05 | Spielleiter 2.Kreisklasse Ost | 05 | Zurückziehung von Mannschaften |
| 06 | Spielleiter 2.Kreisklasse West | 06 | Ansetzungshefte |
| 07 | Spielleiter A-Junioren/Pokal | 07 | Materialien |
| 08 | Spielleiter B-Junioren/Pokal | 08 | Aktivbeitrag Verstoß gegen SVO des KFAS |
| 09 | Spielleiter C-Junioren/Pokal | 09 | sonstige Aktivbeiträge |
| 10 | Spielleiter D-Junioren/Pokal | ||
| 11 | Spielleiter E-Junioren/Pokal | ||
| 12 | Spielleiter F-Junioren/Pokal | ||
| 13 | Spielleiter Mädchen-Frauen/Pokal | ||
| 14 | Spielleiter Pokal Männer | ||
| 15 | Vorsitzender Jugendausschuss | ||
| 16 | Kreissportgericht | ||
| 17 | Kreiskassenwart | ||
| 18 | Vors. Schiedsrichterobmann | ||
| 19 | Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit | ||
| 20 | Verein |
Gruppe C (3.-5.Stelle) Vereinsnummer - LSB
Vereinsnummer 31--- (diese beginnt immer mit 31---, die restlichen drei Stellen sind im Ansetzungsheft bei der Vereinsanschrift, Vereinsnummer LSB, zu entnehmen und zu ergänzen.
Zum Beispiel überweist ein Verein an den KFAS den Aktivbeitrag "Spielverlegung auf eigenen Wunsch" wie folgt: Zuwendungsempfänger: KFAS, Konto-Nummer: 140030654, BLZ: 82051000, Sparkasse Mittelthüringen, Betrag: 30,00 €, Verwendungszweck: Code-Nr. 200331---. (die restlichen drei Stellen sind in diesem Ansetzungsheft bei der jeweiligen Vereinsanschrift VNr.-LSB: 31--- zu entnehmen).
Bezogen auf das vorangegangene Beispiel wäre für den Sportverein Alperstedt die exakte Code-Nr. 200331087.

